Um als Ausbilder*in in der Streitschlichtendenausbildung auf Kreis- und Landesebene sowie in Schulen tätig sein zu können, gelten folgende Voraussetzungen:
Die Voraussetzungen entfallen für Schullehrkräfte und Schulsozialerbeiter*innen, die an der entsprechenden Lehrkräftefortbildung teilnehmen.
Der Träger dieser Ausbildung ist der Landesverband.
Die Ausbildung wird auch als JRK-Teamer-Fortbildung anerkannt. Für JRK-Teamer ist die teilnahme ohne vorherige Streitschlichtungsausbildung möglich.
Nächster Termin: 2. - 4. Februar 2024 und 15. - 17. März 2024
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Wer schonmal ins Programm schnuppern möchte, kann dies in der Arbeitshilfe Streitschlichtung für Kreisverbände, die es hier gibt.
0711/5505-172
JRK-Schularbeit (Schulsanitätsdienst, Streitschlichtung, Veranstaltungen), Notfalldarstellung