Zur Leitung einer Jugendrotkreuz-Gemeinschaft auf Kreis- oder Landesebene gelten folgende Bestimmungen. Diese sind auch für die jeweiligen Stellvertretungen gültig.

Die Voraussetzungen für die Leitung von JRK-Gemeinschaften sind:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (Erste Hilfe Kurs)
  • Teilnahme an einem Rotkreuzeinführungsseminar
  • erfolgreiche Teilnahme an einer JRK-Gruppenleitergrundausbildung
  • Teilnahme an einem 'JRK-Leiter-Einführungsmodul'

Diese Voraussetzungen müssen im Laufe der ersten Wahlperiode erfüllt sein. Zu den Veranstaltungsterminen

Empfohlene Fortbildungen für Leitungen einer Jugendrotkreuz-Gemeinschaft sind:

  • Modul 'Vorstandsarbeit' (Qualifizierung von Leitungskräften der Rotkreuzgemeinschaften)
  • Modul 'Grundlagen des Personalmanagements' (Qualifizierung von Leitungskräften der Rotkreuzgemeinschaften)
  • Teilnahme am Lehrgang 'Fachkraft für Lebensmittelsicherheit'

Diese empfohlenen Fortbildungen sollen im Laufe der ersten Wahlperiode absolviert werden. Zu den Veranstaltungsterminen

Bitte wendet euch bei Interesse am Kreisjugendleitung-Einführungsmodul direkt an Christoph Renz.