Um als Ausbilder*in in der Gruppenleitungsgrundausbildung auf Kreis- und Landesebene tätig sein zu können, gelten folgende Voraussetzungen:
Die Überprüfung der jeweiligen Voraussetzungen obliegt dem Landesverband. Der Träger dieser Ausbildung ist der Landesverband. Nähere Informationen zur Qualifizierung finden sich in der JRK-Ausbildungsordnung.
0711/5505-197
Bildung, Kampagne, Internationales