Zur Leitung einer Jugendrotkreuz-Gemeinschaft auf Kreis- oder Landesebene gelten folgende Bestimmungen. Diese sind auch für die jeweiligen Stellvertretungen gültig.
Die Voraussetzungen für die Leitung von JRK-Gemeinschaften sind:
Diese Voraussetzungen müssen im Laufe der ersten Wahlperiode erfüllt sein. Zu den Veranstaltungsterminen
Empfohlene Fortbildungen für Leitungen einer Jugendrotkreuz-Gemeinschaft sind:
Diese empfohlenen Fortbildungen sollen im Laufe der ersten Wahlperiode absolviert werden. Zu den Veranstaltungsterminen
Bitte wendet euch bei Interesse am Kreisjugendleitung-Einführungsmodul direkt an Christoph Renz.