Für die außerschulische Jugendbildung stellt das Land bzw. das Innenministerium Gelder zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung (= Landesjugendplan) kann von anerkannten Trägern der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden (§4 Jugendbildungsgesetz).
Es können Zuschüsse beantragt werden für:
- Förderung der Jugenderholung (Pädagogische Betreuende inkl. Förderung finanziell schwächer Gestellte)
- Förderung der außerschulischen Jugendbildung = Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen (bisher Lehrgänge für Jugendleiter*innen)
- Themenorientierte Bildungsmaßnahmen (bisher Seminare)
- Projekte mit Bildungscharakter (bisher praktische Maßnahmen)
Die aktuellen Richtlinien und Formulare findet ihr auf www.jugendarbeitsnetz.de, unter der Rubrik Geld.
Allgemeine Informationen:
- Die Sammelantragsfrist für die einzelnen Bereiche endet am 15.02. des jeweiligen Bewilligungsjahres
- Die Verwendungsnachweise müssen spätestens 3 Wochen nach Durchführung der Verbandszentrale (LV) vorliegen.
- Weitergabevertrag zwischen Verbandzentrale (LV) und Letztempfänger (KV) muss vorliegen, sonst erfolgt keine Auszahlung der Zuschüsse.
- Der Verwendungsnachweis muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht werden
- Die beantragten Zuschüsse dürfen nur für die Jugendarbeit verwendet werden.
- Teilnehmendenlisten sollen aus Datenschutzgründen nicht mehr weitergegeben werden
- Im Falle einer Prüfung seitens des Regierungspräsidiums müssen alle Unterlagen auf Anforderung kurzfristig vorgelegt werden.
- Veranstaltungen mit verbandsspezifischen Themen können nicht bezuschusst werden.
- JRK-Gruppen aus den Ortsvereinen wenden sich bitte an Ihren zuständigen Kreisverband. Der Dachverband nimmt keine direkt verschickten Anträge/Verwendungsnachweise an.
Allgemeines aus den Richtlinien:
- Der aktuelle Tagesfördersatz beträgt aktuell 25 € (Jahr 2023)
- Der Eigenanteil je Maßnahme beträgt mindestens 10 % (keine Vollfinanzierung)
- Zuschüsse werden nur für Maßnahmen gewährt, die in Baden-Württemberg stattfinden.
- Den Sonderzuschuss Corona gibt es auch im Jahr 2023 nochmals in Höhe von 5€.
- Dienst zur Deckung von bislang nicht berücksichtigten inflationsbedingt angefallenen Mehrkosten.
Aus- und Fortbildung JugendleiterInnen:
- Lehrgänge müssen nach der Lehrgangsplanung zur Erreichung des Lehrgangsziels geeignet sein und jugendpflegerische oder staatspolitische Themen haben.
- Bis zu 25€ pro Tag und Teilnehmenden
- Teilnehmende müssen mind. 14 Jahre alt sein
- Mindestens 5 Teilnehmende
- Dauer mind. ½ Tag mit 2,5 Stunden, max. 14 Tage
- ½ Tag mit mind. 2,5 h Lehrgangsinhalt
- 1 Tag mit mind. 5 h Lehrgangsinhalt
- Teamende werden ebenfalls bezuschusst, sofern nicht hauptamtlich
- Veranstaltungsort soll in Baden-Württemberg liegen, es können aber auch Veranstaltungen außerhalb BaWü gefördert werden mit bestimmter Begründung.
- Pausen, Aufräumen, Abreise, Essen darf nicht zu den Programmstunden miteinberechnet werden – nur die reine Wissensvermittlung
- Webbasierte Lernformate bis maximal 1/3 der gesamten Einzelmaßnahme möglich.
Themenorientierte Bildungsmaßnahmen:
- Müssen Teil der Jugendbildungsarbeit des Trägers sein. Hierzu gehört z.B. die gezielte Befassung mit Fragen der politischen, sozialen, sportlichen, kulturellen, ökologischen und technologischen Jugendbildung.
- Bis zu 25€ pro Tag und Teilnehmenden
- Altersspanne der Teilnehmenden 14-26 Jahre
- Mindestens 5 Teilnehmende
- Dauer mind. ½ Tag mit 2,5 Stunden, max. 14 Tage
- ½ Tag mit mind. 2,5 h Lehrgangsinhalt
- 1 Tag mit mind. 5 h Lehrgangsinhalt
- Teamende werden ebenfalls bezuschusst, sofern nicht hauptamtlich
- Veranstaltungsort soll in Baden-Württemberg liegen, es können aber auch Veranstaltungen außerhalb BaWü gefördert werden mit bestimmter Begründung.
- Pausen, Aufräumen, Abreise, Essen darf nicht zu den Programmstunden miteinberechnet werden – nur die reine Wissensvermittlung
- Webbasierte Lernformate bis maximal 1/3 der gesamten Einzelmaßnahme möglich.
Projekte mit Bildungscharakter:
- Es werden Aktivitäten bezuschusst, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden und außerhalb der Gruppenstunden ablaufen müssen
- Bis zu max. 50% des anerkannten Gesamtaufwands, max. 5.000 € pro Projekt
- Es sind mindestens 5 Stunden Programm gefordert
- Darf keinen Lehrgangs,- Seminar- oder Freizeitcharakter haben