Landesjugendplan Zuschüsse

Für die außerschulische Jugendbildung stellt das Land bzw. das Innenministerium Gelder zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung (= Landesjugendplan) kann von anerkannten Trägern der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden (§4 Jugendbildungsgesetz).

 

Es können Zuschüsse beantragt werden für:

  • Förderung der Jugenderholung (Pädagogische Betreuende inkl. Förderung finanziell schwächer Gestellte)
  • Förderung der außerschulischen Jugendbildung = Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiter*innen (bisher Lehrgänge für Jugendleiter*innen)
  • Themenorientierte Bildungsmaßnahmen (bisher Seminare)
  • Projekte mit Bildungscharakter (bisher praktische Maßnahmen)

Die aktuellen Richtlinien und Formulare findet ihr auf www.jugendarbeitsnetz.de, unter der Rubrik Geld.

 

Allgemeine Informationen:

  • Die Sammelantragsfrist für die einzelnen Bereiche endet am 15.02. des jeweiligen Bewilligungsjahres
  • Die Verwendungsnachweise müssen spätestens 3 Wochen nach Durchführung der Verbandszentrale (LV) vorliegen.
  • Weitergabevertrag zwischen Verbandzentrale (LV) und Letztempfänger (KV) muss vorliegen, sonst erfolgt keine Auszahlung der Zuschüsse.
  • Der Verwendungsnachweis muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift eingereicht werden
  • Die beantragten Zuschüsse dürfen nur für die Jugendarbeit verwendet werden.
  • Teilnehmendenlisten sollen aus Datenschutzgründen nicht mehr weitergegeben werden
  • Im Falle einer Prüfung seitens des Regierungspräsidiums müssen alle Unterlagen auf Anforderung kurzfristig vorgelegt werden.
  • Veranstaltungen mit verbandsspezifischen Themen können nicht bezuschusst werden.
  • JRK-Gruppen aus den Ortsvereinen wenden sich bitte an Ihren zuständigen Kreisverband. Der Dachverband nimmt keine direkt verschickten Anträge/Verwendungsnachweise an.

 

Allgemeines aus den Richtlinien:

  • Der aktuelle Tagesfördersatz beträgt aktuell 25 € (Jahr 2023)
  • Der Eigenanteil je Maßnahme beträgt mindestens 10 % (keine Vollfinanzierung)
  • Zuschüsse werden nur für Maßnahmen gewährt, die in Baden-Württemberg stattfinden.
  • Den Sonderzuschuss Corona gibt es auch im Jahr 2023 nochmals in Höhe von 5€.
  • Dienst zur Deckung von bislang nicht berücksichtigten inflationsbedingt angefallenen Mehrkosten.

Anträge

Pädagogisch Betreuende

Antragsfrist 15.02.

E-Mail mit Betreuenden-Tagen
Finanziell schwächer Gestellte

Antragsfrist 15.02.

E-Mail mit Betreuenden-Tagen
Finanziell schwächer Gestellte A22-1 für Sorgeberechtigte

 

Verwendungsnachweise

Pädagogisch Betreuende

Innerhalb 3 Wochen

nach Durchführung

V21-1 (TN-Liste verbleibt beim KV)

Finanziell schwächer Gestellte

Mindestens 2 Wochen

vor Beginn der Veranstaltung

V22-1 (Elternanträge und TN-Liste

verbleibt beim KV)

 

Pädagogisch Betreuende:

  • Betreuerschlüssel 5:1
  • Bis zu 25 € pro Tag pro Betreuende
  • Mindestens 5 Teilnehmende
  • Altersspanne der Teilnehmenden 6-27 Jahre
  • Mindestens 4 Tage, maximal 21 Tage förderfähig
  • Betreuungspersonen müssen im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sein.
  • Betreuende sollen mindestens 18 Jahre alt sein, bzw. 16 Jahre alt, wenn die Leitung mind. 18 Jahre alt ist.
  • Ab sofort dürfen vom Zuschuss Rücklagen gebildet werden, die Beschaffungen und Reparaturen von Zeltlagerausstattung abdecken (max. 25% des Jahreszuschusses)

Finanziell schwächer Gestellte:

  • Dem Veranstalter obliegt die Entscheidung wer finanziell schwächer gestellt ist.
  • Weiter Informationen gibt es hier: Wer ist finaziell schwächer gestellt?
  • Bis zu 25 € pro Tag pro Teilnehmende
  • Nur möglich, wenn für die Maßnahme auch pädagogisch Betreuende abgerechnet werden.
  • Zur Reduzierung des Teilnehmendenbeitrags
  • Der Träger der Veranstaltung muss einen eigenen angemessenen Beitrag zur Unterstützung der Teilnehmenden erbringen
  • Antrag A22-1 muss von Sorgeberechtigten ausgefüllt werden, dieser Antrag verbleibt im Kreisverband

Anträge

Aus- & Fortbildung
Jugendleiter*innen

Antragsfrist 15.02.

E-Mail mit Teilnehmenden-Tagen

Themenorientierte
Bildungsmaßnahmen

Antragsfrist 15.02.

E-Mail mit Teilnehmenden-Tagen
Projekte mit BildungscharakterAntragsfrist 15.02.

A33-1 + Programm +
Vorkalkulation

 

Verwendungsnachweise

Aus- & Fortbildung
Jugendleiter*innen
Innerhalb 3 Wochen
nach Durchführung
V31-1 + Programm
Themenorientierte
Bildungsmaßnahmen
Innerhalb 3 Wochen
nach Durchführung
V31-1 + Programm

Projekte mit Bildungscharakter
(bis zu 50%)

Innerhalb 3 Wochen
nach Durchführung

V33-1 (inkl. Kostenaufstellung)

 

Aus- und Fortbildung JugendleiterInnen:

  • Lehrgänge müssen nach der Lehrgangsplanung zur Erreichung des Lehrgangsziels geeignet sein und jugendpflegerische oder staatspolitische Themen haben.
  • Bis zu 25€ pro Tag und Teilnehmenden
  • Teilnehmende müssen mind. 14 Jahre alt sein
  • Mindestens 5 Teilnehmende
  • Dauer mind. ½ Tag mit 2,5 Stunden, max. 14 Tage
  • ½ Tag mit mind. 2,5 h Lehrgangsinhalt
  • 1 Tag mit mind. 5 h Lehrgangsinhalt
  • Teamende werden ebenfalls bezuschusst, sofern nicht hauptamtlich
  • Veranstaltungsort soll in Baden-Württemberg liegen, es können aber auch Veranstaltungen außerhalb BaWü gefördert werden mit bestimmter Begründung.
  • Pausen, Aufräumen, Abreise, Essen darf nicht zu den Programmstunden miteinberechnet werden – nur die reine Wissensvermittlung
  • Webbasierte Lernformate bis maximal 1/3 der gesamten Einzelmaßnahme möglich.

 

Themenorientierte Bildungsmaßnahmen:

  • Müssen Teil der Jugendbildungsarbeit des Trägers sein. Hierzu gehört z.B. die gezielte Befassung mit Fragen der politischen, sozialen, sportlichen, kulturellen, ökologischen und technologischen Jugendbildung.
  • Bis zu 25€ pro Tag und Teilnehmenden
  • Altersspanne der Teilnehmenden 14-26 Jahre
  • Mindestens 5 Teilnehmende
  • Dauer mind. ½ Tag mit 2,5 Stunden, max. 14 Tage
  • ½ Tag mit mind. 2,5 h Lehrgangsinhalt
  • 1 Tag mit mind. 5 h Lehrgangsinhalt
  • Teamende werden ebenfalls bezuschusst, sofern nicht hauptamtlich
  • Veranstaltungsort soll in Baden-Württemberg liegen, es können aber auch Veranstaltungen außerhalb BaWü gefördert werden mit bestimmter Begründung.
  • Pausen, Aufräumen, Abreise, Essen darf nicht zu den Programmstunden miteinberechnet werden – nur die reine Wissensvermittlung
  • Webbasierte Lernformate bis maximal 1/3 der gesamten Einzelmaßnahme möglich.

 

Projekte mit Bildungscharakter:

  • Es werden Aktivitäten bezuschusst, die sich deutlich von der laufenden Gruppenarbeit unterscheiden und außerhalb der Gruppenstunden ablaufen müssen
  • Bis zu max. 50% des anerkannten Gesamtaufwands, max. 5.000 € pro Projekt
  • Es sind mindestens 5 Stunden Programm gefordert
  • Darf keinen Lehrgangs,- Seminar- oder Freizeitcharakter haben