Grundsätzlich sind alle Mitglieder, Anwärter*innen sowie freie Mitarbeitenden, sofern diese über ein Mitgliederverzeichnis registriert sind, über das DRK versichert. Für welche Situationen und ggf. Ausrüstungsgegenstände im Einzelnen ein Versicherungsschutz besteht, ist mit dem jeweiligen Kreisverband bzw. dem Landesverband abzuklären.


Nachfolgende Versicherungen wurden vom DRK abgeschlossen:

Haftpflichtversicherungen

In der Haftpflichtversicherung sind Schäden versichert, welche in Ausübung der dienstlichen Verrichtung oder im Auftrag des Verbandes bei Dritten verursacht wurden. Dabei werden nur fahrlässig verschuldete Schäden übernommen, nicht aber vorsätzliche.

  • Mitversichert sind auch gelegentliche Helfer, z.B. Eltern, welche bei Veranstaltungen oder als Fahrdienst mithelfen.
  • Tätigkeiten, welche in Schulen durch Rotkreuz-Angehörige im Rahmen des Schulsanitätsdienstes, Juniorhelferaktionen, Hygieneschulungen oder Streitschlichteraktionen durchgeführt werden, sind mitversichert.

Unfallversicherungen

Ein Unfall ist eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung, welche durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis entsteht.

  • In der Unfallversicherung sind Verletzungen oder Erkrankungen versichert, welche in Ausübung der dienstlichen Verrichtung oder im Auftrag des Verbandes herbeigeführt wurden. 
  • Mitversichert sind auch gelegentliche Helfer, z.B. Eltern, welche bei Veranstaltungen oder als Fahrdienst mithelfen.
  • Tätigkeiten, welche in Schulen durch Rotkreuz-Angehörige im Rahmen des Schulsanitätsdienstes, Juniorhelferaktionen, Hygieneschulungen oder Streitschlichteraktionen durchgeführt werden, sind mitversichert.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassen in erster Linie die Heilbehandlung einschließlich der medizinischen Rehabilitation, um die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen.

Für unabwendbare Langzeitschäden haften die Berufsgenossenschaft, deshalb ist es wichtig, jeden Unfall, Verletzung oder Erkrankung, welche aufgrund von dienstlichen Verrichtung oder im Auftrag des Verbandes herbeigeführt wurden, unverzüglich dem jeweiligen Ansprechpartner beim Kreis- oder Landesverband zu melden.


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