Bestürzende Fälle von Vernachlässigung von Kindern in Familien haben eine Ergänzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes nach sich gezogen. Durch die Festschreibung der Vernetzung von Jugendämtern und Kinder-und Jugendeinrichtungen und die Vorgabe von Handlungsschritten sollen Fälle von Kindeswohlgefährdung besser aufgedeckt und entschärft werden.
Ein besonderes Augenmerk fällt dabei auf die Kindeswohlgefährdung durch sexualisierte Gewalt.
Der „Schutzauftrag“, wie er durch den Gesetzgeber an die Jugendämter ergeht, gilt auch indirekt für unsere Jugendarbeit im Verein.
Der Landesjugendring vertritt dabei die Jugendverbände, wenn es um die Machbarkeit der Handlungsschritte geht, wie zum Beispiel Einforderung erweiterter Führungszeugnisse für Ehrenamtliche.
Erwähnte Dokumente des JRK der Unterkapitel sind unter Materialien und Downloads hinterlegt.