Ablehnendes bis hin zu feindseligem Verhalten können auf einem bestimmten Menschenbild beruhen und ganze Personengruppen betreffen. Begriffe wie Antiziganismus, Klassismus oder Rassismus bezeichnen solche "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit". Benachteiligende Verhaltensweisen aber auch ungerechte Strukturen dabei sind Diskriminierung.

Häufig werden Menschen auch nicht nur aus einem Grund (z.B. aufgrund des Geschlechts), sondern aus mehreren Gründen (z.B. aufgrund des Geschlechts und der Religion) diskriminiert. Dann spricht man von Mehrfachdiskriminierung.

Beispiele

In Deutschland gilt die Religionsfreiheit als ein Grundrecht, so dass alle Menschen das Recht haben, ihre Religion selbst zu wählen oder ihren gewählten religiösen Gebräuchen nachzugehen. Trotz dieses Grundrechtes werden einige Menschen aufgrund ihrer Religion oder ihrer Weltanschauung diskriminiert. 

Die Altersdiskriminierung unterscheidunged zwischen zwei Extremen – „junge“ Menschen und „alte“ Menschen. So müssen Menschen immer wieder um ihre Rechte kämpfen, weil sie gesagt bekommen, dass sie entweder „zu jung“ oder „zu alt“ für etwas sind. Solche Aussagen beruhen unter anderem auf den Vorurteilen, dass junge Menschen noch zu wenig Erfahrung hätten oder alte Menschen nicht mehr flexibel seien. 

Weitere Diskriminierungsarten sind in den Unterkapiteln beschrieben.

Was bedeutet Diskriminierung?

Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung oder Herabwürdigung von Gruppen oder einzelnen Personen nach den Maßgabe von bestimmten Wertvorstellungen oder aufgrund unreflektierter, zum Teil auch unbewusster Einstellungen, Vorurteile oder emotionaler Assoziationen.
Diskriminierung ist eine grobe Verletzung der Menschenrechte. Denn diskriminierte Menschen werden aufgrund individueller oder gruppenspezifischer Merkmale systematisch an der Ausübung ihrer Menschenrechte gehindert.
Alle Menschen haben die gleiche Würde und die gleichen Rechte. Kein Mensch darf benachteiligt werden.

Wie funktioniert Diskriminierung?

Diskriminierung beruht meist auf Vorurteilen.
Vorurteile sind Annahmen, die man von einer bestimmten Menschengruppe hat, meist sogar ohne die Menschen zu kennen.
Es ist nötig zu erkennen, welche Vorurteile manche Menschen überhaupt haben. Vorurteile werden dazu genutzt, zu rechtfertigen, warum manche Menschen besser oder schlechter behandelt werden dürfen als andere. Das ist aber falsch! Denn jeder Mensch ist einzigartig und sollte nicht aufgrund irgendeiner persönlichen Eigenschaft in eine Gruppe gesteckt und diskriminiert werden.

Handlungsbedarf

Abgesehen davon, dass diskriminierende Einstellungen nicht mit den sieben Grundsätzen des Roten Kreuzes/Halbmondes vereinbar sind, bedeuten sie auch für die gesamte Gesellschaft eine Bedrohung des friedlichen Zusammenlebens. Tauchen solche Verhaltensweisen im JRK-Alltag auf, ist Hinsehen und Handeln gefragt. Kontaktiere eine nächsthöhere Ebene (Jugendleitung, Kreisjugendleitung, Landesleitung), um zu klären, ob ein Disziplinarverfahren angestrebt werden muss.

Zur Vorbeugung gibt es im JRK die Heftserie der Anstifter. Sie enthält gute Informationen mit Gruppenstundenideen aus dem Projekt Buntstifter.

IDA e.V. hat einen ausführlichen Reader erstellt, in dem ihr sehr fachlich über Anti-Bias Trainings lesen könnt. "Bias" steht für "Voreingenommenheit". IDA e.V (Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V.)  ist ein Dienstleistungszentrum auf Initiative der demokratischen Jugendverbände in Deutschland.

Da Diskriminierungen Menschen, die nicht negativ von ihnen betroffen sind, oft gar nicht auffallen, ist es wichtig, betroffenen Menschen zuzuhören. Dies kann schwerfallen, da das Wort „Diskriminierung“ bei vielen Menschen Unsicherheit auslöst oder gar als Bedrohung empfunden wird. 
Um diskriminierte Betroffene nicht allein zu lassen, ist es wichtig, sich mit ihnen zu solidarisieren und sie zu unterstützen, die diskriminierenden Umstände zu beseitigen. Bei Unterstützungsangeboten sollte stets darauf geachtet werden, welche Form der Unterstützung sich Betroffene wünschen, da sie die Entscheidungsträger*innen sind und sich auch als solche wahrnehmen können sollten.

 

Die Antidiskriminierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland ist über die Hotline (030/18-555-1855) für Fragen und Anliegen zu erreichen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg ist über die Hotline (Tel.: 0711 /123-399 0) für Fragen und Anliegen zu erreichen.

Antidiskriminierungsstellen gibt es außerdem in Esslingen (0175/51120404), Freiburg (0761/2962586), Heidelberg (06221/3288652), Heilbronn (07131/2718777), Karlsruhe (0176/85648590), Mannheim (0621/43689056), Reutlingen/Tübingen (07071/14310410) und Stuttgart (0711/2372682). Wer für seinen Wohnort oder Bezirk keine Beratungsstelle findet kann sich bei der Überregionalen Beratungsstelle (07071/14310410) melden. (Stand Juni 2021)

Gesetze zum Schutz gegen Diskriminierung

Um zum Menschen vor Diskriminierung zu schützen, gibt es verschiedene Gesetze. Eines der wichtigsten deutschen Gesetze gegen Diskriminierung ist das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt“ (AGG). Das Gesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung, zu verhindern oder zu beseitigen.
In der Menschenrechtskonvention (Artikel 1 + 2) sowie in der Kinderrechtskonvention (Artikel 2) wurde proklamiert, dass alle Menschen die gleiche Würde und die gleichen Rechte haben.


MiLä / AnSc