Die Bezeichnung KJHG steht für das Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), in dem fast alle wesentlichen Regelungen zum Jugendhilferecht zusammengefasst sind. Wichtige Inhalte sind die Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Beratung in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, Kindertageseinrichtungen und Hilfen zur Erziehung.

Die Struktur der Kinder- und Jugendhilfe

Das KGHG formuliert den Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe, regelt Leistungen für die Kinder und Eltern und legt die Strukturen fest. 

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Förderung der Entwicklung und Erziehung von Kindern ist nach unserer Verfassung zunächst Aufgabe der Eltern. Daneben tragen aber Staat und Gesellschaft Mitverantwortung für das Aufwachsen junger Menschen. Sie setzen die Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt. Jugendämter und eine Vielzahl von Einrichtungen und Diensten in öffentlicher und freier Trägerschaft widmen sich dieser Aufgabe. Das vielfältige Leistungsspektrum unterstützt und ergänzt die elterliche Erziehung und schützt Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl. Es ist auch ein wichtiges Instrument für die Integration junger Menschen in die Gesellschaft und damit für die Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens.

Die Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe

Die Jugendhilfe hat einen ganz generellen Auftrag, der im § 1 des SGB VIII formuliert ist. Dort heißt es: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Damit ist einmal klar, dass sich die Jugendhilfe an alle jungen Menschen (bis zum 27. Lebensjahr) unabhängig von Herkunft, Religion oder Nationalität richtet. Klar formuliert ist aber auch, dass es darum geht, junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.

Folgende Leistungsbereiche gibt es unter anderem, welche für uns wichtig sind:

Jugendarbeit

Die Jugendarbeit richtet sich an alle Jugendlichen und fördert die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen. Kommunen, Vereine, Jugendverbände, Jugendinitiativen, Migrantenorganisationen u.v.m. bieten Angebote der Jugendarbeit sowie neue Formen des jugendlichen Engagements. Hier ist zu beachten, dass es öffentliche und freie Trägerschaften gibt.

Jugendarbeit befähigt zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und Teilhabe. Die Wirksamkeit entfaltet sich durch das Prinzip der Freiwilligkeit, anknüpfend an den Interessen der jungen Menschen. Im Mittelpunkt steht die außerschulische Jugendbildung – mit internationaler, sportlicher, kultureller und präventiver Jugendarbeit u.v.m.