Standard 3 der DRK-Standards gegen sexualisierte Gewalt beschreibt eine verbreitete Präventionsmaßnahme. Der Bundesverband stellt Mustervorlagen zur Unterzeichung von Verhaltenskodex und sogenannte "Selbstverpflichtungen" zur Verfügung.
Als Erläuterung der Anwendung der Mustervorlagen gibt es eine Beilage. Für die Einführung der Selbstverpflichtung sollen die Vorlagen besprochen und gegebenefalls angepasst werden.
Der Fachausschuss Ehrenamt im DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V. hat in diesem Prozess die für alle Gemeinschaften gültige Selbstverpflichtungserklärung (BW) entwickelt und beschlossen. Im Unterschied zur Bundesvorlage richtet sich die Erklärung gegen alle Formen von Grenzverletzungen und erweitert den zu schützenden Personenkreis auf alle Menschen.
Als Jugendverband steht es in unserem eigenen Interesse, insbesondere Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Alle Mitarbeitende, die mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, unterzeichnen bei jeder Veranstaltung des Landesverbandes eine Selbstverpflichtungerklärung.
Verstörende Themen werden leicht tabuisiert. Unter dem Mantel des Schweigens sinkt die Kontrollierbarkeit von Grenzverletzungen, wie sexualisierter Gewalt. Wer unterzeichnet, weckt seine Wachsamkeit für Übergriffe.